Die Analysten von GBC sehen die vorläufigen Zahlen der EYEMAXX Real Estate AG im Rahmen ihrer Erwartungen und empfehlen die Aktie weiterhin zum Kauf. Das Unternehmen habe sich im letzten Jahr im großen Umfang Immobilienentwicklungsprojekte gesichert, mit denen die Expansion der nächsten Jahre bereits weitgehend abgesichert sei.
Die EYEMAXX Real Estate AG habe mit ihren vorläufigen Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 (per 31.10.16) die Erwartungen von GBC erfüllt. Dank signifikanten Projektgewinnen sowie durch den weiteren Ausbau des Bestandsimmobilienportfolios habe die Gesellschaft ihr Nachsteuerergebnis um 45,2 Prozent auf einen neuen Rekordwert in Höhe von 5,85 Mio. Euro gesteigert.
EYEMAXX habe im abgelaufenen Geschäftsjahr einige Projektentwicklungen erfolgreich veräußern und plangemäß fertigstellen können. Parallel dazu sei es gelungen, die Projektpipeline deutlich auf etwa 400 Mio. Euro auszubauen. Dazu zählen die Analysten insbesondere das Mannheimer Großprojekt „Postquadrat“ (Projektvolumen: 170 Mio. Euro) sowie ein Wohnimmobilienprojekt in Wien (Projektvolumen: 23 Mio. Euro). Nach Auffassung von GBC verfüge EYEMAXX damit über eine umfangreiche Grundlage für eine Fortsetzung des zuletzt gezeigten Wachstumskurses. Auf dieser Basis rechnen die Analysten unverändert mit einem sukzessiven Anstieg der Gesamtleistung (inkl. Beteiligungserträge) auf jährlich deutlich über 20,0 Mio. Euro und erwarten, dass das Unternehmen dazu in der Lage sein sollte, nachhaltig eine EBIT-Marge (auf die Gesamtleistung) von ca. 60 Prozent zu erwirtschaften.
Auf Basis dieser unveränderten Prognosen bestätigen die Analysten ihr bisheriges Kursziel von 13,00 Euro wie auch das bisherige Rating „Kaufen“. Eine Aktualisierung des DCF-Bewertungsmodells wolle GBC nach der Veröffentlichung des Geschäftsbericht 2015/2016 vornehmen.
(Quelle: Aktien-Global-Researchguide)
Hinweis nach § 34b Abs. 2 WpHG: Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.more-ir.de/d/14773.pdf
Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung nach § 34b Absatz 1 Satz 2 WpHG findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.
Bitte beachten Sie unseren Disclaimer zu möglichen Interessenskonflikten