Der Telekommunikationskonzern 1&1 AG muss nach einer Gerichtsentscheidung seine Online-Kündigungsoption überarbeiten. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, dass die derzeitige Gestaltung des Kündigungsprozesses auf der Unternehmenswebsite nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen 1&1 geklagt, da der vorgeschriebene Kündigungsbutton nicht leicht zugänglich war. Stattdessen wurden Kunden zunächst zu einem Login-Bereich weitergeleitet, was laut Gericht zu Verwirrung führte und den Kündigungsvorgang erschwerte. Das Unternehmen kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Auswirkungen auf den Aktienkurs
Die Nachricht über die gerichtliche Niederlage wirkte sich negativ auf den Aktienkurs von 1&1 aus. Im XETRA-Handel verzeichnete die Aktie einen Rückgang von 1,7 Prozent auf 13,74 Euro. Im [...] Weiterlesen auf boerse-global.de
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