Die Analysten von GBC haben in einem Research-Update die jüngste Entwicklung des von GBC aufgelegten GBC Mittelstandsanleihen Index (GBC MAX) kommentiert und sehen in der bisherigen Performance des Index eine Bestätigung des bei dessen Konzeption verfolgten Qualitätsansatzes.
Bei einem Kurs von 119,45 habe der Qualitäts-Anleiheindex GBC MAX (ISIN: DE000SLA1MX8) zum 23.08.2016 die positive Entwicklung seit seinem Start weiter fortsetzen können und notiere damit lediglich 3,5 Prozent unterhalb des Höchstwertes von 123,81 aus dem November vergangenen Jahres. Zwar habe sich die Anleiheauswahl des GBC MAX dem schwierigen Marktumfeld im Bereich der Mittelstandsanleihen nicht vollständig entziehen können und habe insbesondere im Februar diesen Jahres Einbußen verzeichnet, im Anschluss sei dieser Kursrücksetzer jedoch nahezu vollständig wieder ausgeglichen würden.
Somit betrage das Minus seit Jahresanfang lediglich 2,8 Prozent und auch auf Jahressicht wertet GBC das Minus mit 1,8 Prozent als nur gering. Im Vergleich habe der breite Anleiheindex Xetra Entry Standard Corporate Bond Index massiv um 27,3 Prozent seit Jahresanfang verloren. Erwähnenswert sei darüber hinaus die vergleichsweise geringe Volatilität des GBC MAX in den letzten zwölf Monaten von nur 4,0 Prozent.
Trotz des weiterhin hohen Kursniveaus sowie der Herausnahme einzelner Werte mit hoher Rendite liege der gewichtete Effektivzins aller Unternehmensanleihen des GBC MAX derzeit bei 4,4 Prozent. Der Index umfasse aktuell (23.08.2016) insgesamt 30 Werte, die mehrheitlich über pari notierten.
Durch die Auflösung des Anleiheindex Mibox sowie dem Zusammenschrumpfen des BondM Anleiheindex auf nur noch 6 enthaltene Unternehmen stelle der GBC Mittelstandsanleiheindex nun einen der wenigen verbleibenden qualitativ anspruchsvollen Anleiheindizes im Bereich der Mittelstandsanleihen dar.
(Quelle: Aktien-Global-Researchguide)
Hinweis nach § 34b Abs. 2 WpHG: Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.more-ir.de/d/14197.pdf
Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung nach § 34b Absatz 1 Satz 2 WpHG findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.
Bitte beachten Sie unseren Disclaimer zu möglichen Interessenskonflikten