Nach einer positiven Gerichtsentscheidung hat die Aktie von E.ON gestern ein deutliches Lebenszeichen gesendet. Der Kursaufschwung kommt genau zur rechten Zeit und könnte ein weiterer Baustein in der Bodenbildung des Wertes werden.
Das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs gegen das Land Hessen, das die Stilllegung eines Kernkraftwerks von RWE nach Fukushima als rechtswidrig eingestuft hat, wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Dies öffnet die Tür für Schadensersatzzahlungen (vermutlich in dreistelliger Millionenhöhe) und könnte zum Präzedenzfall für andere Verfahren werden, in denen auf Basis von Verfassungsbeschwerden ebenfalls gegen das staatliche Vorgehen in der Kernenergie geklagt wird.
Für die großen Versorger könnte das den Auftakt einer Trendwende in der Leidensgeschichte darstellen, denn die im Raum stehenden Milliardensummen würden den Spielraum für die Neuausrichtung erhöhen. Zumal auch noch ein Scheitern der Brennelementesteuer in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof möglich ist, was allein E.ON mehr als 2 Mrd. Euro bescheren könnte.
Diese Chancen zeigt auch die Kursentwicklung: Die Aktie hat bei rund 13 Euro gedreht und damit exakt beim Zwischenhoch vom Juli/August 2013, das von einem Doppeltief eingerahmt wurde. Letzteres wurde mit dieser Kursentwicklung erneut bestätigt. Übergeordnet zeichnet sich im Jahr 2013 eine große umgedrehte Schulter-Kopf-Schulter-Formation ab, die mit einem Anstieg über 15 Euro beendet wäre.
Gelingt dies, wäre das rein technisch betrachtet sogar erst der Anfang der Kurserholung.
Anzeige: Wer angesichts möglicher Gerichtserfolge und des konstruktiven Chartbildes auf eine Fortsetzung der Bodenbildung bei E.ON setzen möchte, kann dafür ein Bonuszertifikat der Deutschen Bank mit einer Bonusrendite von 22,6 Prozent nutzen. Die Barriere liegt bei 11,50 Euro.
Bitte beachten Sie unseren Disclaimer zu möglichen Interessenskonflikten